COVID-AGBs

Das leibliche Wohl unserer Vereinsmitglieder und der Teilnehmer unserer Veranstaltungen hat stets Vorrang. Um für alle Teilnehmer die Wahrscheinlichkeit einer COVID-19 Ansteckung zu minimieren, verlangen wir von allen Teilnehmern eine Selbstauskunft als Kern unserer Strategie.

In Anbetracht der COVID-19-Pandemie gelten zusätzlich zu den «Reisebedingungen und Anmeldung», «Haftungsausschuss» und «Datenschutzerklärung» des Skiclub Baden-Baden e.V. folgende «COVID-AGBs» ab dem 01.10.2020 bis auf unbestimmte Zeit. Die COVID-AGBs bauen insbesondere auf den «DSV-Handlungsempfehlungen für Angebote in Vereinen und (DSV-)Skischulen» vom 07.09.2020 auf.

Sollten die COVID-AGBs einzelnen Passagen aus den oben genannten Dokumenten widersprechen, so überschreiben die COVID-AGBs die bisherigen Bestimmungen bis zum Ende der Gültigkeit der COVID-AGBs.

Die COVID-AGBs des Skiclub Baden-Baden e.V. richten sich an alle Anspruchsgruppen der Veranstaltungen unserer Skischule und Jugendabteilung. Anspruchsgruppen beinhalten dabei alle in Ausfahrten direkt körperlich involvierte Personen, inklusive Teilnehmer, Eltern, Skilehrer und Begleitpersonal. Um die einfache Lesbarkeit der AGBs zu gewährleisten, wird in den kommenden Bestimmungen auf «Teilnehmer» verwiesen. Dieser Terminus beinhaltet alle Anspruchsgruppen.

1. Tipps für Teilnehmer

  • Haltet euch auf dem Laufenden bezüglich lokaler Einreisebestimmungen, Regeln und Empfehlungen im In- und ggf. auch Ausland
  • Setzt euch insbesondere in den 14 Tagen vor einer mehrtägigen Veranstaltung keinen besonderen Infektionsrisiken (z.B. Aufenthalt in ausgewiesenen Risikogebieten) aus, um etwaige Stornierungsfälle zu vermeiden und eine gesunde Veranstaltung für alle Teilnehmer zu gewährleisten
  • Schliesst eine Reiserücktrittsversicherung ab! Achtet insbesondere darauf, dass alle Teilnehmer der Veranstaltung versichert sind und dass Pandemien als Rücktrittsgrund nicht per Klausel ausgeschlossen sind.

2. Verpflichtung zur Einhaltung geltender Abstands- und Hygieneregeln

Alle Teilnehmer müssen sich zwingend an die während der Veranstaltung geltenden lokalen Bestimmungen halten. Dies gilt, insbesondere bei Veranstaltungen im Ausland, sowohl für Herkunfts- als auch Zielort.

Zusätzlich zu geltenden Bestimmungen sind die jeweils lokalen Empfehlungen zu Themen wie «Abstand» und «Hygiene» stets von allen Teilnehmern einzuhalten.

Insbesondere im Einsteigerunterricht sowie im Kinderunterricht sind Situationen mit direktem Kontakt nahezu unvermeidbar (z.B. Hilfe beim Einstieg in die Ski, Aufhelfen nach Sturz). Dennoch gilt:

  • Direkten, persönlichen Kontakt vermeiden bzw. begrenzen
  • Jederzeit (auch an warmen Tagen) Handschuhe tragen
  • Maske (oder Buff) nutzen, um Übertragung durch Aerosole zu vermeiden
  • Hilfeleistungen und gegenseitige Unterstützung (z.B. nach einem Sturz) sind weiterhin eine Selbstverständlichkeit

3. Verpflichtung zur Selbstauskunft

Alle Teilnehmer müssen zu Beginn der Veranstaltung schriftlich über ihren aktuellen Gesundheitszustand, Aufenthaltsort sowie Kontakt mit infizierten Personen Auskunft geben und mit ihrer Unterschrift bestätigen.

  • Bei unter 18-jährigen Teilnehmern muss diese Bestätigung von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden
  • Bei Kursserien (z.B. 4 Samstage hintereinander) muss die Bestätigung an jedem Kurstag erneuert werden
  • Bestätigungen werden für vier Wochen nach Veranstaltungsende aufbewahrt und danach vernichtet
  • COVID-19 Infizierte oder Menschen mit den bei COVID-19 auftretenden Symptomen können nicht am Angebot teilnehmen (siehe Kapitel 4)

Teilnehmer, die sich die sich in den vergangenen 14 Tagen in einem laut RKI ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten haben oder die Kontakt zu einer Corona-infizierten Person hatten, müssen als Voraussetzung für die Teilnahme mindestens einen negativen SARSCoV-2-Test vorweisen.

  • Die Testung hat hinsichtlich Anzahl und Zeitpunkt gemäss den vom Robert-Koch-Institut veröffentlichten Standards zu erfolgen
  • Bei Veranstaltungen im Ausland können falls nötig zusätzliche Standards ausländischer Organisationen (z.B. Bundesamt für Gesundheit BAG der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei Veranstaltungen in der Schweiz) herangezogen werden

4. Ausschluss von der Teilnahme an Veranstaltungen

Angemeldete Teilnehmer müssen in einigen Fällen von der Teilnahme an Veranstaltungen ausgeschlossen werden:

  • Bei vorliegender Infektion, bzw. Symptomen
  • Nach Aufenthalt in ausgewiesenen Risikogebieten (lt. RKI oder äquivalenter ausländischer Organisation bei Veranstaltungen im Ausland) in den vorausgegangenen 14 Tagen, ohne Nachweis eines negativen SARS-CoV-2-Tests. Die Testung hat hinsichtlich Anzahl und Zeitpunkt gemäss den vom Robert-Koch-Institut veröffentlichten Standards zu erfolgen

5. Stornierungsbedingungen

Grundsätzlich versuchen wir, auch kurzfristige Planungsänderungen unserer Teilnehmer zu berücksichtigen. Deshalb werden bereits gebuchte Veranstaltungen vollständig erstattet, wenn durch den Teilnehmer oder gegebenenfalls eine Warteliste gleichwertiger (z.B. Anzahl Personen) Ersatz gefunden werden kann. Ansonsten gelten die folgenden Stornierungsbedingungen:

  • Bis zwei (2) Monate vor Beginn: 100% Rückerstattung
  • Bis vier (4) Wochen vor Beginn: 30% Rückerstattung
  • Weniger als vier (4) Wochen vor Beginn: 0% Rückerstattung

6. Absage oder Abbruch durch den Verein aufgrund aktueller Entwicklungen

In Anbetracht der Unvorhersehbarkeit zukünftiger Entwicklungen und Bestimmungen behält sich der Skiclub Baden-Baden e.V. vor, Veranstaltungen kurzfristig abzusagen oder vorzeitig abzubrechen. Dies findet im Interesse aller Teilnehmer statt.

Teilnehmer haben im Falle einer Absage oder eines Abbruchs durch den Verein grundsätzlich ein Anrecht auf Rückerstattung. Sollte ein Dienstleister des Skiclub Baden-Baden e.V. (z.B. Hotel, Busunternehmen) auf Stornokosten beharren, entscheidet der Vorstand über ein individuelles Vorgehen.

7. Freigabe zur Weitergabe persönlicher Daten an Dritte

Notwendige Selbstauskünfte werden spätestens vier Wochen nach Veranstaltungsende vernichtet.

Sollte es im Rahmen einer Veranstaltung des Skiclub Baden-Baden e.V. zu einer Ansteckung mit COVID-19 kommen, behält sich der Verein vor, Daten aus Selbstauskünften, sowie Kontaktdaten aller Teilnehmer der Veranstaltung als mögliche Kontaktpersonen an entsprechende behördliche Organisationen (z.B. Gesundheitsamt) weiterzugeben.